Doppelseminar - Versorgungs- und Zugewinnausgleich intensiv
01.06.2012 (13:00 - 18:30)Bereich: Familienrecht
Versorgungsausgleich und Zugewinn intensiv
In der anwaltlichen Beratung wurde der
Versorgungsausgleich in der Vergangenheit gelegentlich etwas vernachlässigt.
Die Einflussmöglichkeiten der Beteiligten auf das Verfahren waren gering. Alles
geschah von Amts wegen, und sollte sich das Gericht bei der Berechnung des
Versorgungsausgleichs tatsächlich einmal verrechnet haben, so konnte der Anwalt
zumeist darauf vertrauen, dass einer der Versorgungsträger durch ein
Rechtsmittel für eine Korrektur sorgen würde.
Dies gehört seit dem 01.09.2009 der
Vergangenheit an. Mit der Verabschiedung der Reform des Versorgungsausgleichs
und dem Inkrafttreten des Versorgungsausgleichsgesetzes ist die Parteiautonomie
in diesem Bereich des Familienrechts erheblich gestärkt worden. Demgemäß hat
sich das Feld anwaltlicher Beratung vergrößert, selbstredend ist damit auch die
Anzahl der Haftungsfallen für den Anwalt gestiegen.
Schwerpunkte:
- Vertiefte Darstellung des reformierten Versorgungsausgleichs
- Auswertung erster praktischer Erfahrungen mit dem neuen Recht
- Anwaltliche Überlegungen und Strategien hinsichtlich des Antrages auf Durchführung des Versorgungsausgleichs bei einer Ehezeit bis zu 3 Jahren
- Neu geschaffene Möglichkeiten zum Abschluss von Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich gemäß §§ 6-8 VersAusglG
- Vereinbarungen zu einer externen Teilung nach § 14, 15 VersAusglG
- Neuer schuldrechtlicher Versorgungsausgleich
- Erheblich eingeschränkte Möglichkeiten, den Versorgungsausgleich nach Rechtskraft der Entscheidung abzuändern
Im zweiten Teil des Seminars am 02.06.2012 (Zugewinnausgleich) wird es gehen um:
- Änderung des § 1578 II BGB - Begrenzung der Ausgleichspflicht - Schutz vor Vermögensverschiebung; Vorverlegung des Berechnungszeitpunktes
- Ausweitung der Auskunftsansprüche - Auskunft zum Zeitpunkt der Trennung sowie zum Anfangsvermögen - Ausweitung von Belegansprüchen
- Maßnahmen zur Sicherung des Zugewinns bei unkontrollierter Vermögensverschiebung, bei Verfügung über wesentliche Teile des Vermögens; einstweiliger Rechtsschutz zur Sicherung des Ausgleichsanspruchs - erweiterte Anwendung der Bestimmungen zum Arrest
- Geänderte Rechtsprechung des BGH zur Bewertung der Praxen von freiberuflich Tätigen sowie bei Handwerksbetrieben, Darstellung der Bewertungsgrundsätze, betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Verknüpfungen bei der Bewertung, kritische Punkte bei der Auswertung von Sachverständigengutachten
- Sonderfragen zur Bestimmung des privilegierten Erwerbs, u. a. bei Zuwendungen von Immobilien und Vorbehalt von Nutzungsrechten, Berücksichtigung und Verrechnung mit negativem Anfangsvermögen
- Abgrenzung von Güterrecht und Versorgungsausgleich in Bezug auf kapitalbildende Vermögenswerte, Abgrenzung vom Unterhalt - neue Rechtsprechung des BGH
- Regelungen zur Umkehr der Beweislast bei illoyaler Vermögensverschiebung
- Neuordnung des vorzeitigen Zugewinns
- Änderung des Verjährungsrechts
- Rückforderung der Zuwendung von Schwiegereltern
Referent: Herr Hans-Otto Burschel, Direktor des Amtsgerichtes Bad Salzungen
wichtige Hinweise:
Die Veranstaltungen am 01. und 02.06.2012 können getrennt gebucht
werden. Der Gesamtpreis bei Buchung beider Seminare beläuft sich auf
200,-- € pro Person zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.


